Art. 16 Abs. 1 EnG
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VRK SG I/1-2023/267, 268 · 15.08.2024AbgewiesenDie Verrechnung des Solarertrags einer Photovoltaikanlage mit dem Stromverbrauch einer räumlich weit entfernten anderen Liegenschaft ist steuerrechtlich ausgeschlossen, weil das Nettoprinzip nach Energierecht standortbezogen anzuwenden ist und Art. 14 EnV den Eigenverbrauch auf das Grundstück der Produktionsanlage beschränkt.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.