Art. 16 Abs. 1 EleG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_418/2017 · 28.03.2019AbgewiesenDie Nutzung eines in eine Hochspannungsleitung integrierten Lichtwellenleiters für die Datenübertragung Dritter ohne bauliche Änderungen und ohne zusätzliche Immissionen ist nicht plangenehmigungspflichtig nach Art. 16 EleG, sofern sie keine oder nur geringfügige Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat. Die Enteignung für solche Rechte…EnteignungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_560/2010 · 14.07.2011Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz (Drumlinlandschaft) und Energieversorgung muss alle ernsthaft in Betracht fallenden Varianten, inkl. Teilverkabelung, umfassend prüfen. Eine pauschale Ablehnung der Verkabelung aufgrund veralteter Annahmen zu Störanfälligkeit und unvollständiger Kostenberechnung genügt nicht.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.