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Art. 16 Abs. 1 aIVöB

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00599 · 14.03.2024GutgeheissenEignungskriterien in Ausschreibungsunterlagen sind nach Treu und Glauben so auszulegen, wie sie von den Anbietenden in guten Treuen verstanden werden konnten und mussten; eine über den Wortlaut hinausgehende Anforderung, wonach alle die Vergleichbarkeit einer Referenz begründenden Einzelleistungen von der Anbieterin selbst erbracht…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.