Art. 157 Abs. 1 PBG
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VGer SG B 2020/58, B 2020/72 · 22.10.2020AbgewiesenDie Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 RPG und Art. 34 Abs. 2 PBG ist bei Sondernutzungsplänen zwingend, sofern es sich nicht um untergeordnete Planänderungen handelt. Eine zu späte oder fehlende Mitwirkung führt zur Aufhebung des Planentscheids.SondernutzungsplanGestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.