Art. 155 PBG
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VGer SG B 2024/74 · 24.10.2024AbgewiesenDie NISV-Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sind verfassungs- und gesetzeskonform, und der Korrekturfaktor für adaptive Antennen gewährleistet ein gleichwertiges Schutzniveau wie bei konventionellen Antennen. Eine Interessenabwägung ist bei zonenkonformer und NISV-konformer Baubewilligung nicht erforderlich.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.