Art. 154 PBG
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VGer SG B 2020/59 · 19.01.2021AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage in der Gewerbe-Industriezone ist rechtmässig, wenn sie die NISV-Grenzwerte einhält und keine übermässigen Immissionen nach Art. 684 ZGB verursacht. Gestaltungsvorschriften für Bauten sind auf technische Infrastruktureinrichtungen wie Mobilfunkanlagen nicht anwendbar.BaubewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.