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Art. 15 USG

42 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

31%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2023 43 · 17.03.2026AbgewiesenBei der Erweiterung einer bestehenden Schulanlage mit Sportplatz als wesentliche Änderung i.S.v. Art. 8 LSV sind die Immissionsrichtwerte der BAFU-Vollzugshilfe Sportlärm massgebend; eine geringfügige rechnerische Überschreitung dieser Richtwerte am Abend steht der Baubewilligung nicht entgegen, wenn das Gutachten auf konservativen…BaubewilligungVGer TG TVR-2025-16 · 03.09.2025AbgewiesenStädtebauliche Nutzungsvorschriften wie «mässig störendes Gewerbe» haben neben dem Immissionsrecht des USG selbständigen raumplanerischen Gehalt. Ein Hundeheim mit 16 gehaltenen Hunden kann in einer Weilerzone, in welcher höchstens mässig störende Betriebe zugelassen sind, aufgrund der zu erwartenden unregelmässigen und unvorhersehbaren…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer ZH VB.2025.00306 · 26.06.2025RückweisungEine Baubewilligung mit Ausnahme nach Art. 31 Abs. 2 LSV darf erst erteilt werden, wenn nachgewiesen ist, dass sämtliche verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Lärmschutzmassnahmen nach Art. 31 Abs. 1 LSV geprüft und ausgeschöpft worden sind. Bleibt dieser Nachweis unvollständig, ist die Sache zur ergänzenden…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SO VWBES.2024.73 · 13.03.2025AbgewiesenEine mit Bartheke, Loungeelementen und Hochtischen eingerichtete Gastronomie gilt als Speiserestaurant und nicht als Barbetrieb, solange die Speisen im Vordergrund stehen. Bei bestehenden ortsfesten Anlagen im Sinne der Lärmschutzgesetzgebung sind die Immissionsgrenzwerte massgebend, nicht die strengeren Planungswerte gemäss Art. 25 USG.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer SO VWBES.2024.72 · 12.03.2025AbgewiesenEin Gastronomiebetrieb, der trotz einer Bartheke und einzelner Bar-Elemente ein vollwertiges Speiseangebot aufweist und gemäss Betriebskonzept kein Tanzlokal oder klassisches Trinklokal betreibt, ist als Speiserestaurant zu qualifizieren; für die Lärmbeurteilung ist daher ein Schallpegel von 80 dB(A) und nicht der für Musikbetriebe…BaubewilligungVGer ZG V 2023 90 · 19.02.2025AbgewiesenEine rechtskräftige Baubewilligung entbindet nicht von der Pflicht zur lärmrechtlichen Einzelfallbeurteilung einer Sportanlage, wenn bisher keine solche nach USG und LSV durchgeführt wurde; die massgebenden Belastungsgrenzwerte müssen während der gesamten Betriebsdauer eingehalten werden. Bereits wenn eine Überschreitung der…BaubewilligungVGer BE 100 2022 360 · 28.08.2024AbgewiesenEin Gesundheitszentrum mit Yoga-, Meditations- und Seminarbetrieb in einer Wohnzone W2 kann als zonenkonformes «stilles Gewerbe» nach Art. 90 Abs. 1 BauV bewilligt werden, wenn der Betrieb auf Ruhe und Entspannung ausgerichtet ist, die Lärmimmissionen zeitlich beschränkt und für städtische Verhältnisse nicht unüblich sind und die…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_99/2023 · 04.06.2024GutgeheissenDie Umweltverträglichkeitsprüfung muss bei räumlich, zeitlich und funktional eng verknüpften Teilprojekten (hier: WOV und Halbanschluss Altdorf) gesamthaft erfolgen; eine isolierte Betrachtung genügt nicht. Die Gesamtanlage ist lärmschutzrechtlich als neue Anlage zu qualifizieren, was die Einhaltung der Planungswerte erfordert.VGer SO VWBES.2024.29 · 16.05.2024AbgewiesenDie hobbymässige Haltung von Hühnern und eines Hahns in einer Wohnzone ist grundsätzlich zonenkonform, da sie zur Wohnnutzung gehört; Lärmimmissionen durch Hahnengeschrei sind im Einzelfall nach Art. 15 USG zu beurteilen und können durch verhältnismässige Auflagen (Stallpflicht in Ruhezeiten, Schallisolierung, Abdunkelung) auf ein…BaubewilligungVGer ZG V 2023 44 · 15.03.2024AbgewiesenDie provisorische Versetzung eines Schulpavillons auf eine Sportwiese stellt keine wesentliche Änderung einer bestehenden ortsfesten Anlage i.S.v. Art. 8 Abs. 3 LSV dar, wenn keine wahrnehmbar stärkeren Lärmimmissionen zu erwarten sind. Die Beurteilung des Alltagslärms ergibt höchstens eine geringfügige Störung, sodass das Bauvorhaben…BaubewilligungVGer SG B 2022/182 · 05.05.2023AbgewiesenEin Trampolin in einem Wohngebiet kann als neue ortsfeste Anlage im Sinne von Art. 7 Abs. 7 USG gelten, deren Lärmemissionen nach Art. 15 USG zu beurteilen sind. Die Vollzugsbehörde muss im Einzelfall prüfen, ob lärmschutzrechtliche Massnahmen an der Quelle (z. B. Versetzung, Nutzungszeiten) notwendig sind.BaubewilligungVGer AG WBE.2022.165 · 12.04.2023GutgeheissenEine Baubewilligung für eine Recycling-Sammelstelle kann nicht erteilt werden, wenn die zugrunde liegende Lärmbeurteilung die massgebende Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss revidierter Nutzungsordnung (ES III statt ES IV) nicht berücksichtigt und eine Überschreitung der Planungswerte nicht ausgeschlossen werden kann.BaubewilligungVGer TI 52.2023.80 · 25.01.2023Teilweise gutgeheissenDie Haltung von 40 Agaporniden (Unzertrennlichen) in einer Aussenvoliere überschreitet die Schwelle einer bloss freizeitlichen, wohnbegleitenden Tierhaltung und ist in der Wohnzone R2 nicht zonenkonform. Für eine Haltung von höchstens 6 Exemplaren kann die Baubewilligung unter Auflagen erteilt werden, da die Lärmimmissionen dann als…BaubewilligungVGer SO VWBES.2021.485 · 14.12.2022AbgewiesenFür die lärmrechtliche Qualifikation einer Sportanlage als bestehende ortsfeste Anlage ist der Betrieb vor Inkrafttreten des USG (1. Januar 1985) massgebend; bei Einhaltung des Benützungsreglements und der Auflagen werden die Immissionsgrenzwerte für Lärm und Licht nicht überschritten. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im…BaubewilligungBGer 1C_90/2020 · 15.09.2021AbgewiesenDie Vorinstanz durfte in antizipierter Beweiswürdigung von der Einholung eines Gutachtens der ENHK und EDK absehen, da die kantonale Denkmalpflege das Bauvorhaben fachkundig und umfassend begutachtet hatte. Die Baubewilligung für ein Geschäfts- und Wohnhaus in der Zentrumszone Altstadt 2 (ZA2) ist bundesrechtskonform, soweit sie die…BaubewilligungAppGer BS VD.2020.263 · 03.09.2021GutgeheissenDie Vollzugshilfe des Cercle Bruit zur Beurteilung des Gaststättenlärms ist nicht zwingend anzuwenden; eine Rechtsmittelinstanz darf aber auf diese Vollzugshilfe zurückgreifen, wenn die Vollzugsbehörde die massgebenden Sachverhaltskriterien des Bundesgerichts nicht umfassend ermittelt hat. Eine gartenseitige Aussenbewirtung, die gemäss…BaubewilligungBGer 1C_91/2020 · 04.03.2021AbgewiesenEine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen nach Abs. 1 ausgeschöpft sind. Bei erheblicher Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist eine Ausnahmebewilligung nur bei äusserst gewichtigen Interessen zulässig.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZG V 2019 118 · 02.12.2020AbgewiesenFür die Erstellung einer Gartenwirtschaft mit Gewässerabstandsunterschreitung in dicht überbautem Gebiet genügt es nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV, dass keine überwiegenden Interessen entgegenstehen; es bedarf keiner positiven öffentlichen Interessen. Die lärmrechtliche Beurteilung einer Aussenwirtschaft ohne Belastungsgrenzwerte…BaubewilligungAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer SG B 2019/77, B 2019/78 · 11.02.2020AbgewiesenDie Baubewilligungen für die Erweiterung der Kantonsschule und den Neubau einer Energiezentrale sind rechtmässig, da die Lärmimmissionen höchstens geringfügig sind, die Erschliessung sichergestellt ist und die Parkplatzpflicht erfüllt wird. Eine Ausnahmebewilligung für den Grenzabstand der Energiezentrale ist gerechtfertigt.BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0034-0035/2019 · 11.04.2019Teilweise gutgeheissenEin Tierheim mit bis zu 25 Hunden in der Landwirtschaftszone ist aufgrund negativer Standortgebundenheit (Art. 24 RPG) ausnahmebewilligungsfähig, sofern die Lärmimmissionen durch Massnahmen (Reduktion der Hundezahl auf 16, bauliche und betriebliche Lärmschutzmassnahmen) auf ein verhältnismässiges Mass begrenzt werden.BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneBRG ZH BRGE IV Nrn. 0208-0209/2018 · 20.12.2018Teilweise gutgeheissenBei der Bewilligung eines Kirchturms mit Glockengeläut ist eine Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und dem öffentlichen Interesse an der lärmverursachenden Tätigkeit (Religionsfreiheit, Tradition) vorzunehmen. Erleichterungen nach Art. 25 Abs. 2 USG sind zulässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen bestehen…BaubewilligungBGer 1C_252/2017 · 05.10.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und dem öffentlichen Interesse am Sportbetrieb fiel zugunsten des letzteren aus, da die angeordneten Massnahmen den Lärm auf ein nicht übermässiges Niveau reduzierten und weitergehende Einschränkungen unverhältnismässig gewesen wären.VGer SG B 2016/222 · 23.05.2018GutgeheissenEine Nutzungsänderung innerhalb der Bauzone untersteht der Baubewilligungspflicht, wenn sie zu einer Vergrösserung des Benutzerkreises oder zu Einwirkungen auf die Umgebung führt, insbesondere bei deutlicher Zunahme der Immissionen. Die Vorinstanz hat zu Unrecht eine Bewilligungspflicht verneint, da die externe Vermietung des Hauses Y.…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_293/2017 · 09.03.2018GutgeheissenDie Vollzugsbehörde muss bei neuen ortsfesten Anlagen sowohl das Vorsorgeprinzip (Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV) als auch die Einhaltung der Planungswerte (Art. 7 Abs. 1 lit. b LSV) kumulativ prüfen. Überschreitet der Lärm die Planungswerte, ist die Bewilligung zu verweigern, sofern keine Erleichterungen nach Art. 7 Abs. 2 LSV möglich sind.BaubewilligungVGer AG WBE.2016.390 · 01.03.2018RückweisungDer durch den nächtlichen Güterumschlag eines Verkaufsgeschäfts verursachte Lärm ist nach Anhang 6 LSV (Belastungsgrenzwerte für Industrie- und Gewerbelärm) zu beurteilen; eine Einzelfallbeurteilung direkt gestützt auf das USG unter Zuhilfenahme der BAFU-Vollzugshilfe Alltagslärm drängt sich für diese Lärmkategorie nicht auf.BaubewilligungBGer 1C_6/2017 · 25.10.2017AbgewiesenTrotz Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der LSV besteht kein dringendes Schutzbedürfnis für ein provisorisches Schallschutzkonzept am Flughafen Bern-Belp, da sich der Fluglärm nicht auf sensible Tageszeiten konzentriert und die geltenden Grenzwerte bereits einen gewissen Schutz vor Aufwachreaktionen bieten.BRG ZH BRGE III Nr. 0141/2017 · 05.10.2017Teilweise gutgeheissenDie hobbymässige Haltung von Seidenhühnern inklusive eines Hahns in einer Wohnzone ist zonenkonform, sofern sie rein privaten Zwecken dient. Lärmimmissionen durch den Hahn erfordern jedoch strengere Auflagen zur Schallisolierung und verlängerte Ruhezeiten.BaubewilligungVGer SG B 2016/161 und B 2016/162 · 15.08.2017AbgewiesenEin Physiotherapiezentrum für Hunde ist in einer Wohnzone W2b als nichtstörender Gewerbebetrieb abstrakt zonenkonform. Die konkreten Lärmimmissionen sind bei Einhaltung des Betriebskonzepts geringfügig und unproblematisch.BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0160-0161/2017 · 29.05.2017AbgewiesenEine Glassammelstelle in einer Wohnzone (Empfindlichkeitsstufe II) ist lärmrechtlich zulässig, wenn die Immissionen spürbar unter dem Niveau liegen, das die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden erheblich stören würde (Art. 25 Abs. 1 USG), und die technisch sowie betrieblich möglichen und wirtschaftlich tragbaren Massnahmen zur…BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nrn. 0077-0078/2017 · 24.05.2017AbgewiesenEin standortgebundenes Vorhaben zur Schaffung von Laichgewässern für Amphibien in der Landwirtschaftszone kann als Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG bewilligt werden, wenn keine überwiegenden Interessen entgegenstehen und die Standortgebundenheit gegeben ist.BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer SG B 2015/113 · 20.12.2016GutgeheissenEine formell rechtskräftig bewilligte ortsfeste Anlage muss auch nachträglich den Immissionsgrenzwerten entsprechen; bei unklarer Lärmsituation sind detaillierte Abklärungen vorzunehmen, und die Vollzugsbehörde hat die Einhaltung der Auflagen zu kontrollieren.BaubewilligungVGer ZG V 2016 8 · 29.10.2016Teilweise gutgeheissenDie Lärmbeurteilung von Armbrustschiessanlagen hat grundsätzlich nach Anhang 7 LSV zu erfolgen; Abweichungen sind möglich, müssen aber begründet werden. Beim Erlass eines Betriebsreglements ist dem Vorsorgeprinzip nach Art. 11 Abs. 2 USG Rechnung zu tragen, und die Behörde hat die zulässigen Immissionsgrenzwerte in einem formellen…BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneBRG ZH BRGE I Nrn. 0095-0096/2016 · 10.06.2016RückweisungDie Beurteilung von Lärmimmissionen einer Glassammelstelle in einer Wohnzone (Empfindlichkeitsstufe II) erfordert eine Einzelfallprüfung nach Art. 40 Abs. 3 LSV, Art. 15, 19, 23 USG und Art. 11 Abs. 2 USG. Bei lärmkritischen Standorten sind technisch und betrieblich mögliche Massnahmen zur Emissionsbegrenzung (z. B. schallgedämmte…BaubewilligungBGer 1C_634/2013 · 10.03.2014AbgewiesenDas öffentliche Interesse an einem durchgehenden, gewässernahen Seeuferweg mit Erholungsfunktion überwiegt die gegen den Steg sprechenden Natur-, Landschafts- und Immissionsschutzinteressen, sofern die Beeinträchtigungen durch filigrane Gestaltung und Auflagen minimiert werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2011.127 · 18.06.2012GutgeheissenBei neubauähnlichen Umgestaltungen von Sportanlagen ist eine Lärmermittlung nach Art. 36 ff. LSV bereits im Baubewilligungsverfahren durchzuführen, wenn eine Überschreitung der Planungswerte nicht ausgeschlossen werden kann. Die Interessenabwägung erfordert eine objektivierte Beurteilung der Lärmimmissionen unter Berücksichtigung der…BaubewilligungBGer 1C_297/2009 · 18.01.2010AbgewiesenBei der Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis weniger Betroffener und dem öffentlichen Interesse an der Bewahrung traditioneller kultureller Werte (nächtlicher Glockenschlag) können Sanierungserleichterungen gemäss Art. 17 USG und Art. 14 LSV gewährt werden, wenn die Sanierung unverhältnismässig wäre.BGer 1A.195/2006 · 17.07.2007Teilweise gutgeheissenDas öffentliche Interesse am Sport als Mittel zur gesundheitsfördernden Ertüchtigung breiter Bevölkerungskreise überwiegt die Interessen der Anwohner, sofern die Lärmimmissionen durch angemessene Betriebszeiten und Massnahmen begrenzt werden.BaubewilligungBGer 1A.167/2004 · 28.02.2005AbgewiesenBei der Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an einem Kinderspielplatz in einer Erholungszone das private Ruhebedürfnis der Anwohnerin, da die Lärmemissionen (Kinderlärm) zeitlich begrenzt und geringfügig sind sowie keine geeigneten oder verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen existieren.BaubewilligungBGer 1A.39/2004 · 11.10.2004AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an kulturellen Veranstaltungen am Rheinufer und dem Ruhebedürfnis der Anwohner fällt zugunsten der Bewilligung aus, da die Auflagen (zeitliche und betriebliche Einschränkungen) einen angemessenen Kompromiss darstellen und die Lärmimmissionen trotz Überschreitung von Richtwerten…BGer 1A.240/2002 · 13.05.2003AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigte, dass das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung einer langjährigen Tradition des Frühgeläuts um 06.00 Uhr das individuelle Ruhebedürfnis der Beschwerdeführer überwiegt, da keine Aufwachreaktionen zu erwarten sind und die Lärmimmissionen als nicht schädlich oder lästig eingestuft wurden.BGer 1A.232/2000 · 29.03.2001AbgewiesenDie Interessenabwägung fällt zugunsten der Gartenwirtschaft aus, da die weitere Einschränkung der Betriebszeiten unverhältnismässig wäre: Der Nutzen für den Beschwerdeführer (geringfügige Lärmreduktion) steht in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Einbussen für die Betreiberin, zumal die Nachtruhe bei geschlossenen Fenstern…BGer 1A.73/1999 · 07.06.2000AbgewiesenBei der Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner:innen und dem traditionellen Frühgeläut einer Kirche ist die örtliche Tradition und Akzeptanz massgeblich, sofern keine schädlichen oder lästigen Immissionen vorliegen. Eine Einschränkung der Betriebszeit auf 06.00 Uhr ist verhältnismässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.