Art. 15 NAPR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer TI 52.2022.168 · 13.04.2022GutgeheissenStützt sich der Sockel einer Garage auf eine künstliche Aufschüttung von weniger als 3 m Breite, so ist diese nach Art. 41 LE zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen; überschreitet das Bauwerk damit die Maximalhöhe für Nebengebäude, gilt es als Hauptgebäude und muss den entsprechenden Grenzabstand einhalten.BaubewilligungVGer TI 52.2020.111 · 22.01.2020GutgeheissenDie nachträgliche Bewilligung des Abbruchs und Wiederaufbaus einer gesamten Gebäudeseite, die die maximal zulässige Gebäudehöhe (Art. 51 NAPR) nicht einhält, ist unzulässig; die Bestandesgarantie schützt nicht vor geltenden Höchstmassen und erlaubt keine vollständige Neuerrichtung normenwidriger Bauteile.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.