Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 15 LPAmm

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_200/2022 · 11.08.2022AbgewiesenDie persönliche Benachrichtigung von Grundeigentümern über die Veröffentlichung einer Nutzungsplanvariante ist nach kantonalem Recht nur für direkt und einschneidend betroffene Eigentümer vorgeschrieben. Die Teilnahme an der Bevölkerungsinformation begründet keinen Anspruch auf persönliche Benachrichtigung über die spätere Planadoption.GestaltungsplanBGer 1C_175/2016 · 31.01.2017AbgewiesenBei doppelter anwaltlicher Vertretung beginnt die Beschwerdefrist ab der ersten Notifikation an einen der designierten Vertreter zu laufen; die spätere Zustellung an den anderen Vertreter vermag die bereits angelaufene Frist nicht zu verlängern, sofern kein bevorzugtes Zustelldomizil angegeben wurde.Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.