Art. 15 BV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer TG TVR-2020-21 · 01.01.2020AbgewiesenEin Parkplatz in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen kann nicht bewilligt werden, wenn er einer bereits bestehenden Übernutzung eines Gebäudes dienen und diese weiter fördern würde. Der Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Art. 15 BV begründet keinen Anspruch auf Kultusbauten oder dazugehörige Parkplätze in der Zone…BaubewilligungBGer 1A.136/2003 · 04.11.2004AbgewiesenBei der Bewilligung einer Mobilfunk-Basisstation in einer Bauzone ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nicht erforderlich; massgebend sind Zonenkonformität, kantonales Baurecht und Einhaltung der NISV-Grenzwerte. Konzessionsrechtliche Fragen sind primär durch das BAKOM zu beurteilen.Bauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.