Art. 15 BauR
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VGer SG B 2022/161 · 16.03.2023GutgeheissenEine Vorbaute, die länger als ein Drittel der Fassadenlänge ist, verliert die Grenzabstandsprivilegierung nach Art. 17 Abs. 2 BauR und muss den ordentlichen Grenzabstand einhalten. Eine extensive Interpretation der Privilegierung ist unzulässig.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.