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Art. 15 BauG (BE)

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2020 269 · 16.06.2020AbgewiesenBei Baubewilligungen innerhalb der Bauzone beurteilt das Verwaltungsgericht hydrogeologische Fachfragen der kantonalen Fachbehörde (AWA) mit Zurückhaltung; Nebenbauten im Sinn des bernischen Baureglements sind vom Erfordernis des Gebäudeabstands zu Hauptbauten befreit, sofern das kommunale Recht keine klare, abweichende Regelung enthält.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2019 122 · 27.03.2020AbgewiesenEin Widerruf einer Baubewilligung nach Art. 43 BauG setzt voraus, dass die Bewilligung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften erteilt wurde oder ihre Ausübung die öffentliche Ordnung erheblich verletzt; eine bloss künftig mögliche Überschreitung der Ausnützungsziffer auf neu abparzellierten Nachbargrundstücken…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.