Art. 15 Abs. 4 RPG
9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
22%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2023 155 · 26.08.2024AbgewiesenLiegt eine Wegparzelle auf der Grenze zwischen Bauzone und Landwirtschaftszone, ist sie nach objektiven Kriterien hälftig den anstossenden Zonen zuzurechnen. Die Einzonung einer kleinen, als Erschliessungsstrasse genutzten Fläche zugunsten von Baulandreserven ist zulässig, wenn die Gemeinde eine umfassende Interessenabwägung…EinzonungSondernutzungsplanEnteignungOrtsplanungsrevisionVGer ZH VB.2024.00133 · 22.08.2024AbgewiesenArt. 15 Abs. 4 RPG unterscheidet nicht zwischen 'regulären' Einzonungen und Einzonungen als angebrachten Einzelfalllösungen; die Voraussetzungen dieser Norm müssen für jede Einzonung kumulativ erfüllt sein. Die kartografische Lage eines Grundstücks im Siedlungsgebiet gemäss kantonalem Richtplan sowie Erschliessungsaufwendungen des…EinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBaubewilligungBGer 1C_218/2023 · 02.07.2024AbgewiesenEine Parzelle liegt nicht im weitgehend überbauten Gebiet im Sinne von Art. 36 Abs. 3 RPG, wenn sie in einer Randlage ohne genügenden Zusammenhang mit dem Siedlungsgebiet liegt und die umliegenden Flächen nicht überbaut sind. Ein raumplanungsrechtlicher Anspruch auf Einzonung besteht in diesem Fall nicht.OrtsplanungsrevisionAuszonungEinzonungBGer 1C_635/2020 · 11.10.2021AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Schutzes von Fruchtfolgeflächen und der Erhaltung von Kulturland aus, da die Parzelle Nr. 1405 teilweise als FFF qualifiziert wurde und die Einzonungsvoraussetzungen nach Art. 15 Abs. 4 RPG und Art. 30 Abs. 1bis RPV nicht erfüllt waren.EinzonungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_442/2019 · 17.06.2020AbgewiesenDie vertragliche Verpflichtung zur Ausscheidung einer Bauzone für ein isoliertes, nicht siedlungscharakteristisches Gebiet verstösst gegen das raumplanerische Konzentrationsprinzip und ist daher raumplanungsrechtswidrig.EinzonungOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_443/2018 · 03.07.2019GutgeheissenEine als Schutzzone ausgestaltete Gartenzone, die primär der Legalisierung rechtswidriger Bauten in der Nichtbauzone dient, entspricht nicht den Anforderungen von Art. 17 RPG und untergräbt die raumplanerischen Grundsätze der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie der Siedlungsentwicklung nach innen. Der Rückbau widerrechtlicher…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_444/2018 · 03.07.2019Teilweise gutgeheissenDie geplante Gartenzone als Schutzzone ist bundesrechtswidrig, da sie keine Schutzziele nach Art. 17 RPG erfüllt und die schleichende Ausdehnung der Bauzone ins Nichtbaugebiet fördert. Rechtswidrige Bauten im Nichtbaugebiet müssen grundsätzlich rückgebaut werden, sofern keine Verhältnismäßigkeitsgründe dagegen sprechen.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionAppGer BS VD.2016.11 · 17.04.2018AbgewiesenDie Einzonung einer 503 m2 grossen Parzellenfläche (Grünzone) in die Bauzone 2R im Rahmen einer Gesamtzonenplanrevision ist mit Art. 15 RPG (revidierte Fassung ab 1. Mai 2014) vereinbar, wenn die Fläche eine eigentliche Baulücke im überbauten Siedlungsgebiet bildet, erschlossen ist und innerhalb von 15 Jahren überbaut werden soll,…EinzonungAuszonungUmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBRG ZH BRGE IV Nr. 0002/2018 · 11.01.2018AbgewiesenArt. 15 Abs. 4 RPG ist auf Umzonungen innerhalb der Bauzone nicht anwendbar, da die Bestimmung ausschliesslich die Neuzuweisung von Land in eine Bauzone regelt. Ein Gestaltungsplan hat gemäss § 83 PBG nur die Erschliessung innerhalb seines Perimeters zu ordnen.UmzonungGestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.