Art. 15 Abs. 4 lit. b RPG
7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
43%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_306/2022 · 28.03.2024GutgeheissenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt zur Baulandbedarfsermittlung unvollständig erhoben, weshalb die Interessenabwägung zwischen privatem Überbauungsinteresse und öffentlichem Schutz von Fruchtfolgeflächen nicht tragfähig war.EinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer ZH VB.2023.00057 · 29.02.2024AbgewiesenEine Baute, die sich durch ihr Volumen sehr stark von der baulichen Umgebung abhebt und ein bestehendes gutes Quartierbild gefährdet, muss diesem Spannungsverhältnis durch sorgfältige Gestaltung oder auf die Umgebung abgestimmte Gliederung des Bauvolumens Rechnung tragen, um die Voraussetzungen der befriedigenden Einordnung nach § 238…BaubewilligungBGer 1C_300/2020 · 01.12.2020GutgeheissenDie Aufhebung der Quartierplanpflicht im Zonenplan und die damit verbundene Aufhebung des Quartierplans Spitalmatte verletzen den Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), da keine erhebliche Änderung der Verhältnisse vorliegt und die Massnahme den Zielen der Siedlungsentwicklung nach innen sowie den Vorgaben des kantonalen…UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_534/2019 · 20.10.2020AbgewiesenDie Erschliessbarkeit eines einzuzonenden Gebiets muss bei der Einzonung nur möglich erscheinen; die Details sind erst bei der Baubewilligung zu prüfen. Der Regierungsrat darf im Genehmigungsverfahren offensichtliche Planungsfehler korrigieren, ohne die Gemeindeautonomie oder politische Rechte zu verletzen.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanEinzonungBaubewilligungBGer 1C_105/2018 · 18.12.2018Teilweise gutgeheissenEine Einzonung gemäss Art. 15 Abs. 4 lit. b RPG setzt voraus, dass die Gemeinde im Planungsbericht gemäss Art. 47 Abs. 2 RPV konkret nachweist, dass trotz konsequenter Mobilisierung der inneren Nutzungsreserven ein Baulandbedarf besteht. Fehlt dieser Nachweis, ist die Genehmigung zu verweigern.EinzonungOrtsplanungsrevisionKGer LU 7H 18 155 · 26.06.2018AbgewiesenVoraussetzung für die Aufnahme von Land in eine Bauzone nach Art. 15 Abs. 4 lit. a RPG ist nicht die bereits vollständig gesicherte Erschliessung, sondern die Erschliessbarkeit innerhalb des Planungshorizonts; diese muss rechtlich, technisch und finanziell nachgewiesen sein. Einen offensichtlichen Widerspruch zwischen…EinzonungOrtsplanungsrevisionGestaltungsplanRichtplanungBaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0069-0070/2017 · 01.06.2017AbgewiesenEine Einzonung ist nur zulässig, wenn der zusätzliche Baulandbedarf gemäss Art. 15 Abs. 4 lit. b RPG auch bei konsequenter Mobilisierung der inneren Nutzungsreserven innerhalb von 15 Jahren nachweisbar ist. Der Planungsbericht nach Art. 47 RPV muss diese Voraussetzungen fundiert und nachvollziehbar darlegen.EinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.