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Art. 15 Abs. 3 LAT

8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

38%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_415/2022 · 11.06.2024AbgewiesenDie Einzonung von Flächen in Bauzonen muss die Kriterien von Art. 15 Abs. 4 LAT erfüllen; insbesondere sind Gefahrenzonen und Schutz von SDA sowie Landschaftsbild zu beachten. Eine bloße Bedarfsfeststellung rechtfertigt keine Einzonung.EinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_297/2022 · 11.10.2023GutgeheissenEin übermässiges Bauzonenpotenzial und die alternde Nutzungsplanung rechtfertigen einen incidenten Kontroll der Planungsvorgaben; die Baubewilligung für 70 Wohnungen ist daher aufzuheben.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_156/2022 · 28.03.2023AbgewiesenDie Bewilligung eines Tierheims in einer Zone von allgemeinem Interesse (Zone A) ist zulässig, wenn das Vorhaben einem öffentlichen oder wichtigen kollektiven Interesse dient und die Lärmemissionen die Planungswerte nicht überschreiten. Ein präjudizieller Planungscheck nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist ausgeschlossen, wenn keine sensiblen…BaubewilligungBGer 1C_389/2020 · 12.07.2022GutgeheissenDie Einzonung von Flächen, die im kantonalen Inventar als surfaces d'assolement (SDA) ausgewiesen sind, ist nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 30 Abs. 1bis OAT zulässig. Solange keine zuverlässigen pedologischen Daten vorliegen, dürfen die ursprünglichen SDA-Inventare nicht in Frage gestellt werden.OrtsplanungsrevisionEinzonungBGer 1C_243/2020 · 08.09.2021GutgeheissenDie Planungsbehörden müssen bei der Festlegung von Abbauzonen auf Flächen mit Surfaces d'assolement (SDA) eine vollständige Interessenabwägung gemäss Art. 3 OAT vornehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der dauerhaften Sicherung der kantonalen SDA-Mindestfläche und der Wiederherstellungsmöglichkeiten.GestaltungsplanBGer 1C_190/2020 · 09.02.2021RückweisungEin manifestes Überschreiten des demografischen Potenzials bis 2036 kann eine Anpassung der Bauzonenplanung erfordern und muss im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT berücksichtigt werden, insbesondere wenn dies auf eine nicht bedarfsgerechte Entwicklung hinweist.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_15/2018 · 15.04.2019AbgewiesenDie Frist für die Übergangsregelung des kantonalen Richtplans (PSEM) für die Beurteilung von Kiesabbauprojekten nach dem alten PSAME ist verbindlich; bei Unterschreitung des kantonalen Mindestertrags von 15 m³/m² für SDA-Flächen ist eine Abwägung zugunsten des Abbauprojekts ausgeschlossen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneRichtplanungBGer 1C_609/2017 · 04.12.2018AbgewiesenDie Qualität für ein kantonales Rechtsmittel in Raumplanungsangelegenheiten muss mindestens den Anforderungen des Bundesrechts (Art. 89 Abs. 1 LTF) entsprechen, darf aber kantonal weiter gefasst werden. Die Anwendung von Art. 15 Abs. 3 LAT durch die Vorinstanz ist nicht willkürlich, wenn sie die Einzonung einer Parzelle in eine…UmzonungEinzonung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.