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Art. 15 Abs. 3 BauR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2015/96, B 2015/97 · 26.10.2016Teilweise gutgeheissenDie Aufteilung eines Bauvorhabens in mehrere Gesuche ist zulässig, wenn die Vorhaben sachlich und konstruktiv teilbar sind und kein enger Sachzusammenhang besteht. Ein Grenzbaurecht nach kommunalem Baureglement kann die Einhaltung von Gebäudeabständen entbehrlich machen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.