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Art. 15 Abs. 2 LAT

25 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

12%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_322/2025 · 21.07.2026AbgewiesenDie Annullierung einer Baubewilligung wegen Unvereinbarkeit mit einer nachträglich beschlossenen Reservationszone ist verhältnismässig, wenn die Realisierung des Projekts die Planungsfreiheit der Behörde für eine notwendige Überdimensionierungsanpassung der Bauzone beeinträchtigen würde. Eine Interessenabwägung ist erforderlich, wenn…BaubewilligungPlanungszoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_200/2024 · 13.08.2025GutgeheissenEin Baubewilligungsverfahren muss ausgesetzt werden, wenn sich die Umstände seit der Annahme des zugrundeliegenden Nutzungsplans (PPA) massgeblich verändert haben, insbesondere durch die Annullierung des übergeordneten Gesamtplanungsinstruments (nPGA) und eine kommunale Initiative zur Umzonung. Die Stabilität der Planung tritt in…BaubewilligungGestaltungsplanUmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_547/2024 · 02.07.2025AbgewiesenEine kantonale Reservationszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie der Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone dient und die Freiheit der Planungsbehörde zur Anpassung des Zonenplans sichert, selbst wenn die betroffenen Parzellen im neuen Plan als Bauzone vorgesehen sind.PlanungszoneUmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_333/2024 · 11.03.2025AbgewiesenDie Auszonung einer Randparzelle aus der Bauzone zur Reduktion des überdimensionierten Baugebiets und zum Schutz des vitikulturellen Landschaftsbildes (IFP-Objekt) ist verhältnismässig und dient einem überwiegenden öffentlichen Interesse. Die Eigentumsgarantie wird nicht verletzt, wenn die bestehende Bebauung erhalten bleibt.AuszonungOrtsplanungsrevisionUmzonungBGer 1C_695/2023 · 05.03.2025AbgewiesenDie Einzonung von Grundstücken in eine Reservationszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient, insbesondere der Anpassung überdimensionierter Bauzonen, und verhältnismässig ist. Die Garantie des Eigentums (Art. 26 und 36 BV) wird dabei nicht verletzt.PlanungszoneEinzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_644/2023 · 03.03.2025AbgewiesenDie Anordnung einer kantonalen Reservationszone zur Sicherung der Planungsfreiheit bei überdimensionierter Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Erfüllung einer bundesrechtlichen Planungsverpflichtung (Art. 15 Abs. 2 LAT) dient und verhältnismässig ist.PlanungszoneAuszonungRichtplanungBaubewilligungBGer 1C_306/2023 · 17.07.2024AbgewiesenEin Kontrolle incident der kommunalen Zonenplanung im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Voraussetzungen einer Anpassung nach Art. 21 Abs. 2 LAT erfüllt sind. Die Möglichkeit, Wohnungen in einer Gewerbezone zu erstellen, ist nicht per se unzulässig, wenn sie den kommunalen Vorschriften entspricht und…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_410/2022 · 04.12.2023AbgewiesenDie Anordnung einer kantonalen Reservationszone auf einer Parzelle ist rechtmässig, wenn sie der Vermeidung von Planungshemmnissen dient und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entspricht, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone.PlanungszoneBaubewilligungBGer 1C_208/2022 · 02.08.2023AbgewiesenEin Baugesuch für vier Villen in einer bestehenden Dorfzone ist auch bei überdimensionierter Bauzone zulässig, wenn die Parzelle bereits eingebettet in bebautem Gebiet liegt, ausreichend erschlossen ist und keine sensiblen Umstände (z. B. Schutzflächen) betrifft. Ein präjudizieller Kontrollantrag des Nutzungsplans scheidet aus, wenn…BaubewilligungAuszonungBGer 1C_129/2022 · 18.04.2023AbgewiesenDie Anordnung einer kantonalen Reservationszone zur Sicherung der Planungsfreiheit bei überdimensionierten Bauzonen ist rechtmässig, wenn sie der Umsetzung von Art. 15 Abs. 2 LAT dient und keine willkürliche Ungleichbehandlung darstellt.PlanungszoneAuszonungBGer 1C_623/2021 · 24.11.2022AbgewiesenDie Anordnung einer kantonalen Reservationszone gemäss Art. 27 LAT zur Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Anpassung der Bauzonen dient und verhältnismässig ist.PlanungszoneGestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_20/2022 · 21.01.2022NichteintretenEin Recours gegen die Einzonung einer Parzelle in eine kommunale Reservationszone ist mangels hinreichender Begründung unzulässig, wenn die Vorinstanz die Überdimensionierung der Bauzone und die Konformität der Massnahme mit Art. 15 Abs. 2 LAT festgestellt hat.PlanungszoneEinzonungBGer 1C_218/2020 · 23.07.2021AbgewiesenDie Anordnung kantonaler Reservationszonen auf den Grundstücken des Beschwerdeführers ist rechtmässig, da sie auf einem objektiven Überdimensionierungsbefund der Bauzone der Gemeinde Epalinges basiert und den Behörden die notwendige Planungsfreiheit zur Anpassung der Nutzungsplanung gemäss Art. 27 LAT gewährt.PlanungszoneAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_143/2020 · 08.06.2021AbgewiesenEin präjudizieller Kontrollantrag an der Nutzungsplanung ist im Rahmen einer Baubewilligung nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT sensibel verändert haben und eine Anpassung der Planung nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Die Standortgebundenheit und die Integration in den bestehenden…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_190/2020 · 09.02.2021RückweisungEin manifestes Überschreiten des demografischen Potenzials bis 2036 kann eine Anpassung der Bauzonenplanung erfordern und muss im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT berücksichtigt werden, insbesondere wenn dies auf eine nicht bedarfsgerechte Entwicklung hinweist.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_94/2020 · 10.12.2020AbgewiesenEine Zone réservée nach Art. 27 LAT ist zulässig, wenn sie der Pflicht zur Anpassung überdimensionierter Bauzonen gemäss Art. 15 Abs. 2 LAT und dem kantonalen Richtplan dient. Die Ausdehnung auf die gesamte Bauzone ist verhältnismässig, wenn eine flächendeckende Überprüfung erforderlich ist.PlanungszoneEinzonungRichtplanungBGer 1C_619/2019 · 06.08.2020GutgeheissenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung im Rahmen einer Baubewilligung ist ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT sensibel verändert haben, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone und fehlender Umsetzung des Plans.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_671/2019 · 05.08.2020AbgewiesenDie Einrichtung einer Reservationszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn eine Anpassung der Nutzungsplanung aufgrund überdimensionierter Bauzonen erforderlich ist und die Zone den Kriterien der LAT entspricht. Die Proportionalität ist gewahrt, wenn die Massnahme der Planungssicherheit dient und der betroffene Perimeter sachgerecht…OrtsplanungsrevisionPlanungszoneBGer 1C_518/2019 · 08.07.2020AbgewiesenDie Einrichtung einer Zone réservée zur Sicherung einer künftigen Planungsrevision ist rechtmässig, wenn sie auf einer überdimensionierten Bauzone basiert und die betroffenen Parzellen ohne laufende Bauprojekte in der Peripherie liegen. Die Abgrenzung muss nicht bereits die endgültige Planung vorwegnehmen, sondern kann vorläufig sein.PlanungszoneAuszonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_532/2019 · 18.05.2020AbgewiesenDie Einrichtung einer Reservationszone zur Redimensionierung überdimensionierter Bauzonen ist rechtmässig, wenn sie der Erfüllung einer gesetzlichen Planungspflicht (Art. 15 Abs. 2 LAT) dient und die betroffenen Parzellen nicht zum urbanisierten Gebiet gehören.PlanungszoneRichtplanungBGer 1C_267/2019 · 05.05.2020AbgewiesenDie Einrichtung einer kantonalen Reservationszone nach Art. 27 LAT und Art. 46 LATC ist rechtmässig, wenn sie der Anpassung einer überdimensionierten Bauzone dient und die Verhältnismässigkeit gewahrt ist. Die kantonale Intervention gemäss Art. 134 LATC ist zulässig, auch ohne vorherige Mahnung an die Gemeinde.PlanungszoneAuszonungRichtplanungBGer 1C_550/2018 · 19.11.2019AbgewiesenDie Schaffung einer Zone réservée nach Art. 27 LAT zur Vorbereitung einer Densifizierung in einer Villenzone ist bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses (z. B. Wohnungsmangel) und Einhaltung des Verhältnismässigkeitsprinzips zulässig, auch wenn die betroffenen Parzellen bereits bebaut sind.PlanungszoneBGer 1C_308/2017 · 04.07.2018GutgeheissenDie Änderung der LAT (insbesondere Art. 15 Abs. 2) stellt eine sensible Umstandsänderung dar, die einen incidenten Kontroll des Nutzungsplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT rechtfertigt. Die Vorinstanz muss die Plananpassung prüfen, insbesondere ob die exzentrisch gelegene Industriezone den aktuellen Anforderungen an Trennung von Bau- und…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_326/2016 · 07.12.2017AbgewiesenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig. Die Novelle der LAT vom 15. Juni 2012 allein rechtfertigt keinen solchen Kontrollbedarf, wenn keine weiteren Umstände hinzutreten, die eine Anpassung des Plans erfordern.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_134/2015 · 10.02.2016AbgewiesenDie Rückzonung einer überdimensionierten Bauzone in eine Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die betroffene Parzelle keine Hindernisse für eine landwirtschaftliche Nutzung aufweist und die Kriterien für die Festlegung von Bauzonen (Art. 15 Abs. 4 LAT) berücksichtigt werden.UmzonungOrtsplanungsrevisionEinzonungAuszonung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.