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Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_292/2025 · 31.03.2026AbgewiesenDie provisorische Zuweisung einer Kleinsiedlung zur kantonalen Weilerzone (Art. 33 RPV) als Nichtbauzone ist bundesrechtskonform, wenn die Siedlung trotz Anzahl bewohnter Gebäude keinen klaren Bauzonencharakter aufweist und der Erhalt des typischen Weilercharakters im Vordergrund steht.PlanungszoneBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_588/2023 · 22.08.2024AbgewiesenDie vorgezogene Teilrevision zur Rückzonung überdimensionierter Bauzonen in der Gemeinde Rickenbach ist bundesrechtskonform, da sie auf einer Gesamtsicht aller relevanten Bauzonen basiert, einheitliche Kriterien anwendet und keine Präjudizierung der anstehenden Gesamtrevision bewirkt. Die Interessen an der Redimensionierung der Bauzonen…EinzonungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer BGE 148 II 417 · 01.01.2022GutgeheissenDie Gemeinde darf keine Baubewilligungen erteilen, bevor sie bei überdimensionierten Bauzonen und erheblichen Änderungen der Verhältnisse geprüft hat, ob die Zuteilung der Grundstücke zur Bauzone noch gerechtfertigt ist (Art. 15 Abs. 1 und 2, Art. 21 Abs. 2 RPG).BaubewilligungPlanungszoneAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_248/2019 · 03.02.2020AbgewiesenEin Teilstrassenplan zur Öffentlicherklärung einer bestehenden Zufahrt kann nur dann als öffentlich gerechtfertigt gelten, wenn ein hinreichendes öffentliches Interesse an der Erschliessung besteht. Bei peripheren, unüberbauten Bauzonen mit Rückzonungspflicht ist das öffentliche Interesse zu verneinen, wenn die künftige bauliche Nutzung…BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.