Art. 15 Abs. 1 RPG
21 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
14%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_260/2025 · 31.07.2026AbgewiesenDie Rückzonung unüberbauter, peripher gelegener Grundstücke in einer überdimensionierten Bauzone ist raumplanerisch zweckmässig und verhältnismässig, wenn sie der Umsetzung von Art. 15 Abs. 2 RPG dient und keine Baulücke schafft.AuszonungBGer 1C_298/2024 · 30.01.2026Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Bauvorhabens aus, da die Planbeständigkeit und die fehlende Inventarisierung des 'Hauses Kaelin' in ISOS und kantonalem Bauinventar überwiegen. Die mittelbare Berücksichtigung des ISOS und die Auflagen zum Natur- und Landschaftsschutz genügten.BaubewilligungBGer 1C_209/2025 · 15.12.2025AbgewiesenEine Planungszone ist rechtmässig, wenn sie der Sicherung einer künftigen Nutzungsplanung dient, ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die Planbeständigkeit nicht verletzt wird. Die Planbeständigkeit steht einer Überprüfung der Nutzungsordnung nicht entgegen, wenn die geltenden Pläne revisionsbedürftig sind und die…PlanungszoneAuszonungUmzonungOrtsplanungsrevisionVGer AG WBE.2024.409 · 15.09.2025AbgewiesenDie akzessorische Überprüfung eines rechtskräftigen Nutzungsplans im Baubewilligungsverfahren setzt voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse seit Planerlass erheblich verändert haben und das Interesse an der Plananpassung das Interesse an der Planbeständigkeit überwiegt (Art. 21 Abs. 2 RPG); weder die RPG-Teilrevision…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer SG B 2024/69 · 21.08.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in einer Gewerbe-Industrie-Zone (GI-B) ist zonenkonform und bedarf keiner raumplanerischen Ausnahmebewilligung. Die NISV-Grenzwerte sind bundesrechtskonform und die Worst-Case-Betrachtung für adaptive Antennen zulässig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer SG B 2024/71 · 21.08.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in einer Gewerbe-Industrie-Zone ist rechtmässig, wenn die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden und keine raumplanerischen oder umweltrechtlichen Hindernisse bestehen. Eine Interessenabwägung ist innerhalb der Bauzone nicht erforderlich, sofern keine kantonalen oder kommunalen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_360/2024 · 25.06.2025AbgewiesenDie Teilrevision der Ortsplanung für die Hotelzone Vetter in Arosa ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung vollständig und nicht willkürlich erfolgte. Die Planbeständigkeit wird gewahrt, und das etappierte Vorgehen ist aufgrund sachlicher Gründe vertretbar.OrtsplanungsrevisionVGer ZH AN.2023.00013 · 10.04.2025AbgewiesenArt. 36 Abs. 2 RPG bildet eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage für eine provisorische kantonale Nutzungsordnung für Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen; die Zuweisung der Kleinsiedlung Bläsimühle zur provisorischen kantonalen Landwirtschaftszone ist rechtmässig, da die Siedlung mangels geschlossenem Siedlungsbild und mit…AuszonungPlanungszoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH AN.2023.00004 · 27.02.2025AbgewiesenArt. 36 Abs. 2 RPG bildet eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage für eine provisorische kantonale Nutzungsordnung für Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen; massgebliches Kriterium für die Zuweisung zur Bauzone ist das «weitgehend überbaute Gebiet» nach Art. 36 Abs. 3 RPG, wobei neben der Gebäudeanzahl auch Siedlungsstruktur…AuszonungUmzonungOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2024.202 · 23.01.2025AbgewiesenEine akzessorische Überprüfung des geltenden Zonenplans im Hinblick auf eine Auszonung ist abzulehnen, wenn die laufende Ortsplanungsrevision keine Auszonung der streitbetroffenen Parzelle vorsieht und diese sich aufgrund ihrer Grösse, Form und vollständigen Erschliessung nicht vordringlich dafür aufdrängt. Eine geringfügige…BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionPlanungszoneVGer ZH AN.2023.00010 · 24.10.2024AbgewiesenEine provisorische kantonale Übergangsordnung nach Art. 36 Abs. 2 RPG, die Kleinsiedlungen ausserhalb des Siedlungsgebiets provisorischen Weilerzonen oder Landwirtschaftszonen zuweist, verletzt weder den Grundsatz der Planbeständigkeit noch die Gemeindeautonomie, sofern die Zuteilungskriterien bundesrechtskonform sind. Bei…AuszonungUmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneVGer GR R 2024 74 · 03.09.2024Besonderer AusgangBei Rückweisung durch das Bundesgericht nach Gutheissung der Beschwerde sind die Kosten- und Entschädigungsfolgen der vorangegangenen Verfahren so zu verlegen, wie wenn die Beschwerdeführer bereits vor Verwaltungsgericht obsiegt hätten. Für die Neubeurteilung der Kosten des vorinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens ist die Sache wegen…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_316/2023 · 18.07.2024AbgewiesenDie Teilrevision des Quartierplans zur Behebung eines Planungsfehlers (fehlender Konfliktlösungsmechanismus für gemeinsame Parkierung) ist trotz Planbeständigkeitsgrundsatz zulässig, da das öffentliche Interesse an der Realisierung des Quartiers und der geringfügige Eingriff in die Eigentumsrechte überwiegen.GestaltungsplanBGer 1C_306/2022 · 28.03.2024GutgeheissenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt zur Baulandbedarfsermittlung unvollständig erhoben, weshalb die Interessenabwägung zwischen privatem Überbauungsinteresse und öffentlichem Schutz von Fruchtfolgeflächen nicht tragfähig war.EinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_572/2022 · 02.11.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung im Baubewilligungsverfahren muss die ISOS-Schutzziele nur mittelbar über die kommunale Nutzungsplanung berücksichtigen, sofern keine Bundesaufgabe vorliegt und die Nutzungsplanung die Schutzziele nicht missachtet. Eine akzessorische Überprüfung der Nutzungsplanung ist nur bei erheblichen nachträglichen Änderungen…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungVGer ZG V 2021 24 · 13.07.2022AbgewiesenEine akzessorische Überprüfung eines rechtskräftigen Bebauungsplans (Sondernutzungsplan) im Baubewilligungsverfahren ist nach Art. 21 Abs. 2 RPG nur bei erheblich geänderten Verhältnissen zulässig; je neuer der Plan und je vollständiger er realisiert ist, desto höher ist die Schwelle für eine Überprüfung anzusetzen. Wurde der Plan im…BaubewilligungSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_608/2020 · 14.01.2022AbgewiesenDie akzessorische Überprüfung einer rechtskräftigen Spezialzone ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die tatsächlichen oder gesetzlichen Voraussetzungen seit Planerlass erheblich geändert haben. Ein Gestaltungsplan in einer bedingten Spezialzone muss sich an den rechtskräftigen Nutzungsplan halten und bedarf keiner zusätzlichen…GestaltungsplanSondernutzungsplanBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_358/2020 · 09.07.2021AbgewiesenDer Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Eine Interessenabwägung ist auch dann erforderlich, wenn die Planungszone nach Einreichung eines Baugesuchs erlassen wird.PlanungszoneUmzonungBaubewilligungBGer 1C_409/2018 · 23.07.2019GutgeheissenEine Enteignung zur Erschliessung einer Bauparzelle setzt ein überwiegendes öffentliches Interesse voraus. Dieses fehlt, wenn die geltende Zonenplanung veraltet ist und eine Auszonung der Parzelle ernsthaft in Betracht kommt, ohne dass zuvor eine Überprüfung der Bauzone stattgefunden hat.EnteignungAuszonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungAppGer BS VD.2016.11 · 17.04.2018AbgewiesenDie Einzonung einer 503 m2 grossen Parzellenfläche (Grünzone) in die Bauzone 2R im Rahmen einer Gesamtzonenplanrevision ist mit Art. 15 RPG (revidierte Fassung ab 1. Mai 2014) vereinbar, wenn die Fläche eine eigentliche Baulücke im überbauten Siedlungsgebiet bildet, erschlossen ist und innerhalb von 15 Jahren überbaut werden soll,…EinzonungAuszonungUmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_238/2016 · 02.12.2016AbgewiesenEine Volksinitiative, die eine kürzlich totalrevidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) ändern will, widerspricht dem Grundsatz der Planbeständigkeit nach Art. 21 Abs. 2 RPG, wenn keine erheblichen Änderungen der Verhältnisse vorliegen, die eine Plananpassung rechtfertigen würden.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.