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Art. 142c BauG

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VGer BE 100 2022 348 · 21.10.2024AbgewiesenBei der Berechnung des planungsbedingten Mehrwerts nach Art. 142b Abs. 1 BauG (Kanton Bern) sind die ermittelten Landwerte nicht wegen des Restwerts bestehender Gebäude zu diskontieren, weil das System der Mehrwertabgabe eine Fälligkeitsregelung vorsieht, die den Zeitpunkt der Abgabezahlung mit dem Zeitpunkt der Realisierung des…AufzonungOrtsplanungsrevisionMehrwertabgabe

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.