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Art. 142b BauG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2023 119 · 04.03.2025AbgewiesenEin vom Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossenes Mehrwertabgabereglement stellt eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage dar; die Mehrwertberechnung bei Umzonung richtet sich nach der Differenz zwischen dem Verkehrswert unmittelbar vor und nach der Planänderung.UmzonungMehrwertabgabeOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2023 216 · 07.02.2025RückweisungDie Residualwertmethode ist eine anerkannte Methode zur Bemessung des Planungsmehrwerts nach Art. 5 RPG und Art. 142b BauG; ein schematisches Vorgehen ist zulässig, sofern substanziierte Einwände gegen generelle Annahmen oder einzelfallbezogene Umstände, die auf überhöhte Werte hinweisen, materiell geprüft werden. Unterlässt die…EinzonungMehrwertabgabeUmzonung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.