Art. 14 WNG
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VGer BE 100 2025 47 · 24.04.2026AbgewiesenDie Reaktivierung eines historischen, unter Denkmalschutz stehenden Wasserkraftwerks ist zulässig, wenn die gesetzlichen Restwassermengen eingehalten werden und das denkmalpflegerische sowie das energiewirtschaftliche Interesse das landschaftliche Interesse am Erscheinungsbild des bereits beeinflussten Wasserfalls überwiegen.Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.