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Art. 14 WaG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer AG WBE.2022.90 · 28.03.2024AbgewiesenBauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone und im Wald – darunter ein Maschendrahtzaun, ein betonplattenbefestigter Gehweg und ein Kaninchenstall – sind ohne Baubewilligung nicht zulässig und müssen zurückgebaut werden; der Grundeigentümer kann als Verhaltens- oder Zustandsstörer zur Beseitigung verpflichtet werden, auch wenn er die…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_186/2021 · 28.02.2022AbgewiesenEin auf fünf Jahre befristetes Wisent-Forschungsprojekt ausserhalb der Bauzone in einem BLN-Gebiet kann als standortgebundenes Vorhaben mit raumplanungsrechtlicher Ausnahmebewilligung (Art. 24 RPG) und waldrechtlicher Ausnahmebewilligung (Art. 16 Abs. 2 WaG) bewilligt werden, wenn ein gewichtiges öffentliches Interesse (Arterhaltung,…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.