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Art. 14 LSV

12 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE II Nr. 0056/2026 · 14.04.2026Teilweise gutgeheissenDie Baudirektion begeht eine unrechtmässige Rechtsverweigerung bzw. Rechtsverzögerung, wenn sie es unterlässt, innert angemessener Frist zu prüfen, ob die im Rahmen einer Erstsanierung gewährten Erleichterungen (Art. 14 LSV) noch Rechtsbestand haben und ob weitergehende Lärmsanierungsmassnahmen anzuordnen sind. Lärmsanierung ist als…BRG ZH BRGE III Nrn. 0034-0035/2026 · 04.03.2026Teilweise gutgeheissenEine Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 zur Lärmsanierung ist bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte und fehlenden milderen Massnahmen nötig, zweck- und verhältnismässig, selbst wenn es sich um eine Hauptverkehrsstrasse handelt. Die Behörden müssen eine umfassende Interessenabwägung vornehmen, wobei Gutachten massgeblich sind,…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0128/2025 · 26.08.2025AbgewiesenDas akustische Projekt Schallschutzfenster bezweckt ausschliesslich die Festlegung von Beiträgen an Schallschutzfenster und nicht die Lärmsanierung der Strassen; Anträge auf Ausdehnung der Tempo-30-Zone oder verbindliche Vorgaben zum Einbau eines lärmarmen Belags sind deshalb nicht Gegenstand der Festsetzungsverfügung und auf…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nrn. 0265-0271/2021 · 09.11.2021Teilweise gutgeheissenBei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte gemäss LSV ist die Gemeinde zur Lärmsanierung an der Quelle verpflichtet, sofern diese technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Die Einführung einer Tempo-30-Zone kann eine zweckmässige und verhältnismässige Massnahme darstellen, selbst wenn sie nicht alle…BaubewilligungBGer 1C_162/2020 · 16.04.2021Teilweise gutgeheissenSanierungserleichterungen für eine Schiessanlage nach Art. 14 LSV und Art. 17 USG sind nur zulässig, wenn überwiegende Interessen (insbesondere Landesverteidigung) die Überschreitung von Lärm-Immissionsgrenzwerten rechtfertigen. Die Interessenabwägung muss die Dauer der Überschreitung, die Entwicklung der Teilnehmerzahlen und die…BaubewilligungBGer BGE 147 II 357 · 01.01.2021Teilweise gutgeheissenÜberschreitungen der Lärm-Immissionsgrenzwerte einer zivilen Schiessanlage sind unter Gewährung von Sanierungserleichterungen grundsätzlich hinzunehmen, damit die obligatorische Schiesspflicht erfüllt werden kann. Freiwillige Schiessübungen können ebenfalls Erleichterungen rechtfertigen, fallen aber weniger stark ins Gewicht als das…BaubewilligungBGer 1C_350/2019 · 16.06.2020GutgeheissenDie Baudirektion des Kantons Zürich hat ihre Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung bei der Lärmsanierung vernachlässigt, indem sie Emissionsbegrenzungen an der Quelle (z. B. Geschwindigkeitsreduktion, lärmarmer Belag) nicht hinreichend prüfte. Eine Rückweisung zur Nachbesserung ist erforderlich.BGer 1C_11/2017 · 02.03.2018AbgewiesenDie Anordnung von Tempo 30 auf der Sevogelstrasse in Basel ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung zwischen Lärmschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss die Verhältnismässigkeit der Massnahme bestätigt. Die Vorinstanzen haben die relevanten Interessen korrekt ermittelt, gewichtet und die Massnahme als geeignet, nötig und…BGer 1C_589/2014 · 03.02.2016Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine umfassende Prüfung der Lärmminderungspotenziale von Tempo 30, insbesondere unter Berücksichtigung von Maximalpegeln und Flankensteilheit, auch wenn die Reduktion des Mittelungspegels gering ausfällt. Erleichterungen bei der Lärmsanierung sind nur zulässig, wenn alle möglichen und zumutbaren…BGer 1A.187/2004 · 21.04.2005Teilweise gutgeheissenBei der Interessenabwägung zwischen Lärmschutz und Landesverteidigung sind Sanierungserleichterungen für Schiessanlagen nur zulässig, wenn technisch und betrieblich mögliche sowie wirtschaftlich tragbare Massnahmen ausgeschöpft sind und überwiegende öffentliche Interessen (Landesverteidigung) dies rechtfertigen. Ein…BGer 1A.232/2000 · 29.03.2001AbgewiesenDie Interessenabwägung fällt zugunsten der Gartenwirtschaft aus, da die weitere Einschränkung der Betriebszeiten unverhältnismässig wäre: Der Nutzen für den Beschwerdeführer (geringfügige Lärmreduktion) steht in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Einbussen für die Betreiberin, zumal die Nachtruhe bei geschlossenen Fenstern…BGer BGE 117 IB 20 · 04.02.1991AbgewiesenÜberwiegende Interessen der Gesamtverteidigung rechtfertigen Sanierungserleichterungen für Schiessanlagen nur soweit, als sie für bundesunterstützte Schiessanlässe notwendig sind. Die Interessenabwägung muss im Rahmen einer gesamthaften Beurteilung im Baubewilligungsverfahren erfolgen.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.