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Art. 14 GSchVG/SG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VRK SG I/2-2021/19 · 06.01.2022AbgewiesenDie Grundgebühr für Abwasser und Kehricht ist pro Wohneinheit zu entrichten; eine blosse Plombierung der Küchenwasserzufuhr beseitigt die Wohneinheitseigenschaft nicht, solange die Wohnungen kurzfristig wieder genutzt werden könnten und über Bäder sowie Toiletten an die Kanalisation angeschlossen sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.