Art. 14 Bst. a USG
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VGer BE 100 2016 189 · 01.06.2016AbgewiesenGeringfügige Eingriffe in ein BLN-Objekt bei Erfüllung einer Bundesaufgabe sind zulässig, wenn sie im Rahmen einer Interessenabwägung gerechtfertigt sind und das Schutzobjekt grösstmöglich geschont wird. Die Bestimmungen der NISV schützen Menschen, nicht Pflanzen und Tiere; mangels wissenschaftlich gesicherter Hinweise auf eine…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.