Art. 14 Abs. 8 GSchG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE III Nr. 0127/2024 · 22.01.2024RückweisungBei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Anschlusspflicht ausserhalb der Bauzone nach Art. 11 Abs. 2 lit. c GSchG sind die Anschlusskosten für jede Liegenschaft getrennt zu berechnen und es sind neben den Erstellungskosten auch die Kosten für die Ausserbetriebsetzung einer bestehenden Kleinkläranlage einzubeziehen. Sind die…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.