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Art. 14 Abs. 6 AsylG

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VGer ZH VB.2025.00451 · 18.12.2025AbgewiesenDie Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung nach Art. 14 Abs. 6 AsylG wird durch ein hängiges Asylverfahren nicht gegenstandslos. Ein nachehelicher Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG setzt voraus, dass die geltend gemachten Wiedereingliederungsprobleme einen Bezug zur Ehe aufweisen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.