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Art. 14 Abs. 3 BZO

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BRG ZH BRGE I Nr. 0073/2020 · 19.06.2020AbgewiesenDer Gebäudeabstand im Sinne von § 260 Abs. 1 PBG wird von der hinter dem Vorsprung gelegenen Fassade gemessen; ein abstandsprivilegierter Erker nach § 260 Abs. 3 PBG bleibt bei der Berechnung des Gebäudeabstands für den Mehrlängenzuschlag gemäss § 27 Abs. 2 ABV und Art. 14 Abs. 3 BZO ausser Betracht.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.