Art. 14 Abs. 2 NISV
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BGer 1C_279/2023 · 06.02.2025AbgewiesenDie Regelungen zu adaptiven Mobilfunkanlagen in Ziff. 63 Anhang 1 NISV (Korrekturfaktor, 6-Minuten-Mittelung) sind stufengerecht und verletzen weder das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) noch andere bundesrechtliche Bestimmungen. Das bestehende Qualitätssicherungssystem ist für die Überwachung tauglich.BaubewilligungBGer BGE 151 II 593 · 01.01.2025AbgewiesenDie Anwendung eines Korrekturfaktors auf die maximale Sendeleistung und die Mittelung der massgeblichen Sendeleistung über 6 Minuten bei adaptiven Mobilfunkantennen ist mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) vereinbar. Das bestehende Qualitätssicherungssystem ist tauglich, um den bewilligungskonformen Betrieb…BaubewilligungVGer BE 100 2021 3 · 29.02.2024AbgewiesenAdaptive 5G-Antennen, die nach der «worst case»-Methode gemäss BAFU-Empfehlung beurteilt werden, erfüllen die Grenzwertanforderungen der NISV; die geltenden Grenzwerte genügen dem Vorsorgeprinzip und das Qualitätssicherungssystem der Betreiberin ist für die Kontrolle des bewilligungskonformen Betriebs geeignet. Das Verwaltungsgericht…BaubewilligungBGer 1C_101/2021 · 13.07.2023AbgewiesenDie Beurteilung adaptiver Mobilfunkanlagen nach der 'worst case'-Betrachtung ist bundesrechtskonform und genügt den Anforderungen der NISV. Die in der NISV verankerten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind gesetzeskonform und berücksichtigen das Vorsorgeprinzip.BaubewilligungVGer SG B 2021/115 · 16.11.2021AbgewiesenDie Beurteilung adaptiver Antennen nach dem Worst-Case-Szenario ohne Korrekturfaktor ist mit Anhang 1 Ziff. 63 NISV vereinbar und stellt eine zulässige Methode zur Einhaltung der Anlagengrenzwerte dar. Die geltenden AGW der NISV sind verfassungs- und gesetzeskonform.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.