Art. 14 Abs. 2 GBR Köniz
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VGer BE 100 2016 242 · 08.06.2017AbgewiesenÄsthetikvorschriften haben selbständige Bedeutung und sind grundsätzlich gleichrangig wie die übrigen Bauvorschriften; bei ästhetischen Mängeln, die nicht durch Bedingungen oder Auflagen behebbar sind, ist der Bauabschlag zu erteilen, unabhängig von einer allgemeinen Interessenabwägung. Eine Interessenabwägung ist allenfalls im Rahmen…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.