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Art. 14 Abs. 2 BewD (BE)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2023 127 · 23.10.2024AbgewiesenSind die Voraussetzungen für eine akzessorische Überprüfung der Überbauungsordnung nicht gegeben, bleibt diese verbindliche Grundlage für das Baubewilligungsverfahren. Das Gericht weicht von der Beurteilung der Kantonalen Denkmalpflege nur aus triftigen Gründen ab, wenn diese schlüssig dargelegt hat, dass das Vorhaben die Umgebung eines…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.