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Art. 14 Abs. 1 GBR Köniz

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VGer BE 100 2016 242 · 08.06.2017AbgewiesenÄsthetikvorschriften haben selbständige Bedeutung und sind grundsätzlich gleichrangig wie die übrigen Bauvorschriften; bei ästhetischen Mängeln, die nicht durch Bedingungen oder Auflagen behebbar sind, ist der Bauabschlag zu erteilen, unabhängig von einer allgemeinen Interessenabwägung. Eine Interessenabwägung ist allenfalls im Rahmen…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.