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Art. 14 Abs. 1 BewG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2018/204 · 10.05.2019AbgewiesenDer Widerruf einer Bewilligung zum Grundstückserwerb durch Personen im Ausland nach Art. 25 Abs. 1 BewG ist zulässig, wenn die Auflagen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht erfüllt werden, selbst wenn bereits Bauarbeiten begonnen wurden.BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nr. 0050/2016 · 11.03.2016GutgeheissenDie Pflicht zur Überprüfung der Einhaltung einer Auflage zum Bewilligungsgesetz (BewG) liegt kraft Art. 11 Abs. 5 BewV ausschliesslich bei der Bewilligungsbehörde; eine Delegation dieser Kontrollaufgabe an den Gemeinderat ist mangels gesetzlicher Grundlage unzulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.