Art. 139 PBG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2023/212 · 04.07.2024Teilweise gutgeheissenDie Unterschutzstellung von Baudenkmälern kann im Kanton St. Gallen nur durch Nutzungsplan, Baubewilligung oder Schutzverfügung erfolgen; ein verwaltungsrechtlicher Vertrag allein genügt nicht, da er die Verfahrensrechte Dritter nicht wahrt. Ein Provokationsverfahren nach Art. 116 PBG erfordert die Anwendung der…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.