Art. 136 PBG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/197 · 13.10.2025AbgewiesenDie Umnutzung eines ehemaligen Alters- und Schwesternheims in ein Flüchtlingszentrum mit Verdoppelung der Belegung (von 59 auf 116 Personen) untersteht der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG und Art. 136 PBG, da nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Nachbarschaft geringfügig sind.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer SG B 2023/6 · 04.05.2023AbgewiesenDie Erstellung eines Halbunterflurbehälters für die Abfallentsorgung in einem Wohnquartier berührt Interessen benachbarter Grundeigentümer und öffentliche Interessen, weshalb das Meldeverfahren unzulässig ist.BaubewilligungVGer SG B 2020/223 · 23.04.2021Teilweise gutgeheissenEin Benützungsverbot nach Art. 158 i.V.m. Art. 159 Abs. 1 lit. b PBG ist nur verhältnismässig, wenn die formell baurechtswidrige Nutzung nicht bereits langfristig unbeanstandet betrieben wird und die materielle Baurechtswidrigkeit nicht feststeht. Die Befristung des Verbots bis zum erstinstanzlichen Entscheid über das Baugesuch ist in…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungWiederherstellung / RückbauVGer SG B 2018/99 · 13.01.2019AbgewiesenEin Sonnensegel auf einer Dachterrasse in der Bauzone W2b, das dauerhaft mit Metallmasten und einer Querstange befestigt ist und eine Fläche von über 75 Quadratmetern bedeckt, unterliegt der Baubewilligungspflicht und verstösst gegen die kommunalen Regelbauvorschriften zur Umhüllung des Dachgeschosses.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.