Art. 136 Abs. 2 lit. g PBG
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VGer SG B 2025/171 · 15.04.2026AbgewiesenDer Ersatz einer Geschossdecke zwischen Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus unterliegt der Baubewilligungspflicht, wenn er nicht als geringfügige Änderung im Sinne von Art. 136 Abs. 2 PBG gilt. Bei Umbauten an massgeblichen Trennbauteilen sind die Anforderungen des Lärmschutzes (Art. 21 USG, Art. 32 LSV, SIA-Norm 181) einzuhalten.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.