Art. 136 Abs. 2 lit. c PBG
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VGer SG B 2025/38 · 15.01.2026AbgewiesenEine Stützmauer, die nie formell bewilligt wurde, kann nicht im Rahmen der Bestandes- und Erweiterungsgarantie (Art. 109 PBG) angepasst werden. Änderungen an einer nicht bewilligten Stützmauer unterliegen der Baubewilligungspflicht, und eine Teilbewilligung ist bei räumlich zusammenhängenden Vorhaben unzulässig.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.