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Art. 134 StG (SG)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VRK SG I/1-2016/122 · 28.02.2017GutgeheissenBei der Überführung von Grundstücken vom steuerbefreiten Kanton auf eine neu gegründete öffentlich-rechtliche Pensionskasse mittels Gesamtnachfolge nach Spezialgesetz entsteht kein steuerbegründender Tatbestand für die Grundstückgewinnsteuer; die latente Steuerlast des Kantons geht nicht auf die neue Einrichtung über.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.