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Art. 134 StG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VRK SG II/2-2024/15 · 12.05.2025AbgewiesenEine Neuschätzung des amtlichen Grundstückverkehrswerts vor Ablauf des ordentlichen 10-Jahresturnus ist zulässig, wenn der festgestellte Verkehrswert die letzte Schätzung um mehr als 25% und mindestens Fr. 100'000.– übersteigt; dies gilt namentlich dann, wenn die Steuerbehörde den Erlös für die Grundstückgewinnsteuerveranlagung beweisen…VGer SG B 2024/208 · 04.03.2025GutgeheissenBei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer ist gemäss Art. 136 Abs. 1 StG (SG) auf den tatsächlich bezahlten Kaufpreis abzustellen; weicht der effektiv geleistete Betrag vom öffentlich beurkundeten Kaufpreis ab, ist eine Revision der rechtskräftigen Veranlagung zulässig.MehrwertabgabeBaubewilligungVRK SG I/1-2016/122 · 28.02.2017GutgeheissenBei der Überführung von Grundstücken vom steuerbefreiten Kanton auf eine neu gegründete öffentlich-rechtliche Pensionskasse mittels Gesamtnachfolge nach Spezialgesetz entsteht kein steuerbegründender Tatbestand für die Grundstückgewinnsteuer; die latente Steuerlast des Kantons geht nicht auf die neue Einrichtung über.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.