Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 133 PBG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2022/56 · 03.10.2022NichteintretenDie politische Gemeinde ist mangels Beschwerdebefugnis nicht berechtigt, gegen einen Entscheid zu rekurrieren, der sie zur Verfahrenskoordination mit kantonalen Stellen verpflichtet, wenn sie nicht in eigenen schutzwürdigen Interessen oder in der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betroffen ist.BaubewilligungVGer SG B 2020/84 · 29.04.2021Teilweise gutgeheissenDas Verwaltungsgericht stellt fest, dass die Vorinstanz den Anspruch auf rechtliches Gehör durch eine zu kurz bemessene Notfrist verletzt hat, heilt diesen Mangel aber nachträglich. Mangels formeller Beschwer (keine Einsprache gegen das Baugesuch) und fehlender Legitimation wird auf die Beschwerde im Übrigen nicht eingetreten.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.