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Art. 133 MG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_162/2020 · 16.04.2021Teilweise gutgeheissenSanierungserleichterungen für eine Schiessanlage nach Art. 14 LSV und Art. 17 USG sind nur zulässig, wenn überwiegende Interessen (insbesondere Landesverteidigung) die Überschreitung von Lärm-Immissionsgrenzwerten rechtfertigen. Die Interessenabwägung muss die Dauer der Überschreitung, die Entwicklung der Teilnehmerzahlen und die…BaubewilligungVGer SG B 2017/76 · 16.08.2018GutgeheissenDie Enteignung einer Dienstbarkeit für den Betrieb einer Schiessanlage ist nur zulässig, wenn alle zweckmässigen und ohne unverhältnismässige Kosten realisierbaren technischen Massnahmen zur Lärmbekämpfung ausgeschöpft sind und eine umfassende Interessenabwägung stattgefunden hat. Das Baubewilligungsverfahren für die Lärmsanierung muss…EnteignungBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.