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Art. 133 lit. b PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/57 · 23.12.2024GutgeheissenEin erneutes, weitgehend identisches Baugesuch nach rechtskräftiger Abweisung eines vorherigen Gesuchs ist als Wiedererwägungsgesuch zu behandeln. Auf ein solches darf ohne Durchführung eines Auflage- und Einspracheverfahrens nicht eingetreten werden, wenn keine wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage vorliegt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.