Art. 133 Abs. 3 StG (SG)
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VRK SG I/1-2016/122 · 28.02.2017GutgeheissenBei der Überführung von Grundstücken vom steuerbefreiten Kanton auf eine neu gegründete öffentlich-rechtliche Pensionskasse mittels Gesamtnachfolge nach Spezialgesetz entsteht kein steuerbegründender Tatbestand für die Grundstückgewinnsteuer; die latente Steuerlast des Kantons geht nicht auf die neue Einrichtung über.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.