Art. 133 Abs. 2 BauG
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VGer GR R 2024 9 · 10.09.2024GutgeheissenEine reflexionsarme Solaranlage an einer Fassade mit einer Absorberfläche von unter 6 m² innerhalb der Bauzone untersteht lediglich dem vereinfachten Baubewilligungsverfahren und bedarf keiner ordentlichen Baubewilligung. Eine Gemeinde darf die Erteilung der Bewilligung nicht von der gleichzeitigen Realisierung einer einheitlichen…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.