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Art. 133 Abs. 2 BauG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2024 9 · 10.09.2024GutgeheissenEine reflexionsarme Solaranlage an einer Fassade mit einer Absorberfläche von unter 6 m² innerhalb der Bauzone untersteht lediglich dem vereinfachten Baubewilligungsverfahren und bedarf keiner ordentlichen Baubewilligung. Eine Gemeinde darf die Erteilung der Bewilligung nicht von der gleichzeitigen Realisierung einer einheitlichen…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.