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Art. 131 Abs. 1 StG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VRK SG I/1-2025/116 · 05.02.2026AbgewiesenDie Einbringung eines Grundstücks in eine vom Veräusserer mehrheitlich beherrschte Aktiengesellschaft zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis (verdeckte Kapitaleinlage) löst Grundstückgewinnsteuer auf dem gesamten Differenzbetrag aus und schliesst einen Steueraufschub aus, da der Wertzuwachs andernfalls dem Anwendungsbereich der…VRK SG I/1-2016/122 · 28.02.2017GutgeheissenBei der Überführung von Grundstücken vom steuerbefreiten Kanton auf eine neu gegründete öffentlich-rechtliche Pensionskasse mittels Gesamtnachfolge nach Spezialgesetz entsteht kein steuerbegründender Tatbestand für die Grundstückgewinnsteuer; die latente Steuerlast des Kantons geht nicht auf die neue Einrichtung über.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.