Art. 130 Abs. 2 BauG
10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2019/219 · 29.08.2020AbgewiesenBauliche Massnahmen ausserhalb der Bauzone, die statisch wichtige Elemente eines Gebäudes ersetzen, sind auch bei Einhaltung des Volumens baubewilligungspflichtig. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG scheidet aus, wenn die Bausubstanz nicht mehr in ihrer Ursprungssubstanz erhalten ist und die hobbymässige Tierhaltung nicht durch…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer SG B 2019/123 · 28.05.2020AbgewiesenDie Gebäudehöhe von Nebenbauten ist gemäss Art. 60 Abs. 1 und 2 BauG vom gewachsenen Boden aus zu messen; Aufschüttungen bleiben unbeachtlich, sofern sie nicht grossflächig oder ausserhalb der Verantwortung des Grundeigentümers liegen. Eine Wiederherstellungsverfügung ist bei formell und materiell illegalen Bauten auch nach längerer…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer SG B 2019/62 · 26.09.2019AbgewiesenDie Umnutzung einer Remise für hobbymässige Tierhaltung und die Erstellung einer Platzbefestigung ausserhalb der Bauzone sind nicht bewilligungsfähig, wenn das Erweiterungsmass nach Art. 24c RPG bereits ausgeschöpft ist und die Identität der Baute nicht mehr gewahrt bleibt. Eine Platzbefestigung im übergangsrechtlichen Gewässerraum ist…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungVGer SG B 2017/189 · 28.02.2019AbgewiesenEin allein stehendes, unbewohntes Ökonomiegebäude in der Landwirtschafts- oder Grünzone Naturschutz unterfällt nicht Art. 24c Abs. 3 RPG. Die Anwendbarkeit von Art. 24c RPG setzt voraus, dass die Baute am 1. Juli 1972 bereits zonenfremd genutzt wurde oder bestimmungsgemäss nutzbar war. Bei eigenmächtigen, nicht bewilligten Eingriffen in…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungVGer SG B 2018/205 · 08.01.2019RückweisungDie Umnutzung einer Scheune in der Landwirtschaftszone zu einem Lagerraum für Skiliftmaterial mit baulichen Massnahmen ist baubewilligungspflichtig und schliesst eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24a RPG aus.BaubewilligungAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungWiederherstellung / RückbauVGer SG B 2018/41 · 19.11.2018AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für eine Dachterrassenüberdachung kann verweigert werden, wenn diese gegen das Einordnungsgebot eines Überbauungsplans mit besonderen Vorschriften verstösst und keine Ausnahmebewilligung gerechtfertigt ist. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn mildere Massnahmen…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauGestaltungsplanAusnahmebewilligungVGer SG B 2016/21, B 2016/22 · 26.09.2018Teilweise gutgeheissenEine Wiederherstellungsverfügung ist anzuordnen, wenn eine Baute von der Baubewilligung abweicht und die Abweichungen nicht als geringfügig qualifiziert werden können. Das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der Bauvorschriften und der Rechtsgleichheit überwiegt die finanziellen Interessen der Bauherrn, insbesondere bei fehlendem…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer SG B 2016/127 · 23.05.2018Teilweise gutgeheissenDer ersatzlose Abbruch eines ohne Bewilligung sanierten Wohnhauses ausserhalb der Bauzone in einem BLN-Gebiet ist verhältnismässig, wenn die Bausubstanz unwiederbringlich verloren ist und eine zonenkonforme Nutzung nicht möglich ist. Eine hobbymässige Tierhaltung in einem Stall ist nur unter den Voraussetzungen von Art. 24e RPG…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer SG B 2016/40 · 22.11.2017AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlichen Geländeauffüllungen ausserhalb der Bauzone ist verbindlich anzuordnen, auch wenn eine Bauabnahme oder ein Rückbaukonzept nur teilweise umgesetzt wurde. Die Bindungswirkung von Rückweisungsentscheiden der Vorinstanzen ist zu beachten.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer SG B 2015/125 · 20.12.2016AbgewiesenDie Auslegung von Art. 11 besV des Überbauungsplans K. ergibt, dass das Terrain im gesamten Plangebiet weich anzupassen ist und Stützmauern grundsätzlich unzulässig sind, sofern sie nicht dem natürlichen Geländeverlauf entsprechen. Die Gabionenmauer ist daher nicht bewilligungsfähig.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauGestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.