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Art. 13 NISV

16 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

13%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SO VWBES.2025.73 · 19.06.2026AbgewiesenDie Erneuerung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG (in Kraft seit 1. Januar 2026) als standortgebunden; diese Norm ist auch auf hängige Beschwerdeverfahren anwendbar. Materiell ist die Standortgebundenheit ohnehin zu bejahen, wenn der bestehende Mast von allen Anbietern geteilt…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer BE 100 2024 265 · 28.01.2026AbgewiesenDer Einsatz von adaptiven Antennen mit Korrekturfaktor bei einer neuen Mobilfunkanlage verletzt die NISV nicht, sofern die rechnerische Prognose auf dem vollständigen Standortdatenblatt beruht und die Anlagegrenzwerte gemäss Anhang 1 Ziff. 63 und 64 NISV rechnerisch eingehalten werden; ein Recht auf Herausgabe interner…BaubewilligungVGer SG B 2025/83 · 07.11.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für die Erweiterung einer Mobilfunkanlage in der Industriezone ist rechtmässig, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die Anlage zonenkonform ist. Eine Interessenabwägung ist nicht erforderlich, da Mobilfunkanlagen in der Bauzone grundsätzlich zonenkonform sind und kein…BaubewilligungVGer BE 100 2025 19 · 27.10.2025AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind auch bei adaptiven 5G-Antennen, die nach dem «Worst-Case»-Szenario ohne Korrekturfaktor bewertet werden, gesetzeskonform; Fragen zur Anwendung eines Korrekturfaktors liegen ausserhalb des Streitgegenstands, wenn dieser nicht Gegenstand des Baugesuchs war. Die relative…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_380/2024 · 03.07.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für eine 5G-Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden, wobei bei unklaren Nahfeldbedingungen eine Abnahmemessung als Auflage zulässig ist. Höhenbeschränkungen für Dachaufbauten sind auf Mobilfunkanlagen als Einheit nicht anwendbar, sofern dies mit dem öffentlichen…BaubewilligungVGer BE 100 2023 215 · 05.05.2025AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist zonenkonform nach Art. 22 Abs. 2 RPG, wenn sie in einer funktionellen Beziehung zum Standort steht und im Wesentlichen Bauzonenland abdeckt; dass sie primär ein weiteres Siedlungsgebiet versorgt, schliesst die Zonenkonformität nicht aus. QS-Systeme für adaptive Antennen sind grundsätzlich tauglich…BaubewilligungVGer GR R 2022 118 · 29.04.2024AbgewiesenFür den Neubau einer Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist keine vorgängige Sach-, Richt- oder Nutzungsplanung Voraussetzung der Baubewilligung; massgebend ist die Einhaltung der Anlage- und Immissionsgrenzwerte der NISV. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unterlassene Aktenherausgabe im Einspracheverfahren kann im…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer SG B 2023/131 · 24.04.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für den Umbau einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ist zu erteilen, wenn die Einhaltung der NISV-Grenzwerte durch das Qualitätssicherungssystem (QS) und die kantonalen Kontrollmöglichkeiten gewährleistet ist. Die Anwendung eines Korrekturfaktors für adaptive Antennen ist rechtmässig und wahrt das Schutzniveau…BaubewilligungVGer SG B 2023/133 · 16.04.2024Teilweise gutgeheissenEine Baubewilligung für den Umbau einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone setzt eine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung voraus, wenn der Standort nicht bereits durch bestehende Bauten oder Anlagen geprägt ist. Die Tauglichkeit der Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) für adaptive Antennen wird vom Bundesgericht als…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 100 · 21.02.2024AbgewiesenDie Beurteilung adaptiver 5G-Antennen nach dem «worst case»-Szenario gemäss NISV ist rechtskonform und verletzt den Grundsatz der Berücksichtigung der Variabilität der Senderichtungen nicht. Die geltenden Anlagegrenzwerte für Mobilfunkbasisstationen verletzen das Vorsorgeprinzip nach Art. 1 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 2 USG nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_532/2021 · 28.09.2023AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzeskonform und verletzen das Vorsorgeprinzip nicht. Die schweizweite Überprüfung der Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) ist im Gang, und deren Tauglichkeit kann aktuell nicht in Frage gestellt werden.BaubewilligungVGer BE 100 2020 96 · 31.08.2023RückweisungSoll eine Mobilfunkanlage auf einem inventarisierten Baudenkmal errichtet werden, ist vor der Interessenabwägung zwingend zu prüfen, ob taugliche Alternativstandorte bestehen, die mit dem Ortsbild- und Denkmalschutz besser vereinbar sind (Art. 3 Abs. 1 NHG, Art. 10a ff. BauG); fehlen entsprechende Abklärungen, ist die Sache an die…BaubewilligungVGer AG WBE.2022.3 · 07.12.2022AbgewiesenEine Mobilfunkanlage, deren Strahlung nach dem konservativen 'worst-case'-Szenario berechnet wurde, genügt den Anforderungen der NISV; die Grenzwerte der NISV sind rechtmässig und ihre Anwendung auf adaptive 5G-Antennen ist nicht zu beanstanden. Den kantonalen und kantonalen Vollzugsbehörden steht kein Sistierungsanspruch zu, solange…BaubewilligungVGer SO VWBES.2023.82 · 04.11.2021AbgewiesenErhöht der Umbau einer Mobilfunkanlage die kumulierte Sendeleistung wesentlich und vergrössert sich der Einspracheperimeter, bedarf das Vorhaben eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens. Die NISV-Grenzwerte beruhen auf wissenschaftlich erhärteten Erkenntnissen und lassen keinen Raum für eine gerichtliche Anpassung des…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0109-0110/2020 · 16.07.2020AbgewiesenInnerhalb der Bauzone ist für die Bewilligung von Mobilfunkanlagen weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Interessenabwägung oder Standortkoordination erforderlich. Die Einhaltung der Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV ist massgebend, wobei adaptive Antennen bis zur Anpassung der Vollzugsempfehlungen nach dem 'worst-case'-Szenario…BaubewilligungBGer 1C_172/2011 · 15.11.2011GutgeheissenDie Plangenehmigung für eine Hochspannungsleitung erfordert eine umfassende Interessenabwägung, insbesondere bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen. Eine Teilverkabelung muss im Genehmigungsverfahren selbst geprüft werden, und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV ist bei wesentlichen Änderungen bereits heute zu verlangen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.