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Art. 13 LSV

16 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

56%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2025.231 · 10.07.2026Teilweise gutgeheissenBetriebszeiteinschränkungen für lärmintensive Arbeiten stützen sich zulässigerweise auf das Vorsorgeprinzip nach Art. 11 Abs. 2 USG und sind verhältnismässig, wenn die lärmintensiven Tätigkeiten hauptsächlich während der Hauptbetriebszeiten stattfinden und die wirtschaftliche Bedeutung der Arbeiten ausserhalb dieser Zeiten gering ist.…BaubewilligungSondernutzungsplanBRG ZH BRGE II Nr. 0056/2026 · 14.04.2026Teilweise gutgeheissenDie Baudirektion begeht eine unrechtmässige Rechtsverweigerung bzw. Rechtsverzögerung, wenn sie es unterlässt, innert angemessener Frist zu prüfen, ob die im Rahmen einer Erstsanierung gewährten Erleichterungen (Art. 14 LSV) noch Rechtsbestand haben und ob weitergehende Lärmsanierungsmassnahmen anzuordnen sind. Lärmsanierung ist als…BRG ZH BRGE III Nrn. 0034-0035/2026 · 04.03.2026Teilweise gutgeheissenEine Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 zur Lärmsanierung ist bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte und fehlenden milderen Massnahmen nötig, zweck- und verhältnismässig, selbst wenn es sich um eine Hauptverkehrsstrasse handelt. Die Behörden müssen eine umfassende Interessenabwägung vornehmen, wobei Gutachten massgeblich sind,…BaubewilligungBRG ZH BRGE II Nr. 0128/2025 · 26.08.2025AbgewiesenDas akustische Projekt Schallschutzfenster bezweckt ausschliesslich die Festlegung von Beiträgen an Schallschutzfenster und nicht die Lärmsanierung der Strassen; Anträge auf Ausdehnung der Tempo-30-Zone oder verbindliche Vorgaben zum Einbau eines lärmarmen Belags sind deshalb nicht Gegenstand der Festsetzungsverfügung und auf…BaubewilligungAppGer BS VD.2023.174 · 27.09.2023AbgewiesenEine Rechtsverweigerungs- oder Rechtsverzögerungsbeschwerde wird gegenstandslos, sobald die verlangte Sanierungsverfügung ergangen ist; die materiell-rechtliche Überprüfung der Sanierungsmassnahmen und Verfahrensrügen sind in das laufende Rekursverfahren gegen die Sanierungsverfügung zu verweisen.VGer AG WBE.2023.158 · 07.08.2023AbgewiesenDie gesetzliche Pflicht zur Offenlegung eingedolter Gewässer (Art. 38 GSchG, § 119 BauG) gilt auch dann, wenn dadurch Fruchtfolgeflächen verloren gehen; eine Ersatzeindolung ist nur bei erheblichen Nachteilen für die landwirtschaftliche Nutzung zulässig, was bei flächenmässig grossen Parzellen mit randständiger Bachführung nicht ohne…BaubewilligungEnteignungBRG ZH BRGE II Nrn. 0265-0271/2021 · 09.11.2021Teilweise gutgeheissenBei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte gemäss LSV ist die Gemeinde zur Lärmsanierung an der Quelle verpflichtet, sofern diese technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Die Einführung einer Tempo-30-Zone kann eine zweckmässige und verhältnismässige Massnahme darstellen, selbst wenn sie nicht alle…BaubewilligungBGer 1C_162/2020 · 16.04.2021Teilweise gutgeheissenSanierungserleichterungen für eine Schiessanlage nach Art. 14 LSV und Art. 17 USG sind nur zulässig, wenn überwiegende Interessen (insbesondere Landesverteidigung) die Überschreitung von Lärm-Immissionsgrenzwerten rechtfertigen. Die Interessenabwägung muss die Dauer der Überschreitung, die Entwicklung der Teilnehmerzahlen und die…BaubewilligungBGer BGE 147 II 357 · 01.01.2021Teilweise gutgeheissenÜberschreitungen der Lärm-Immissionsgrenzwerte einer zivilen Schiessanlage sind unter Gewährung von Sanierungserleichterungen grundsätzlich hinzunehmen, damit die obligatorische Schiesspflicht erfüllt werden kann. Freiwillige Schiessübungen können ebenfalls Erleichterungen rechtfertigen, fallen aber weniger stark ins Gewicht als das…BaubewilligungBGer 1C_182/2019 · 17.08.2020GutgeheissenDie Beweislast für das Fehlen einer vollständigen Erschliessung vor Inkrafttreten des USG (1.1.1985) liegt beim Inhaber einer altrechtlichen Lärmquelle (hier: Nationalstrasse), nicht bei den betroffenen Anwohnern. Bei unklarer Sachlage bleibt die Lärmsanierungspflicht bestehen.BaubewilligungBGer 1C_350/2019 · 16.06.2020GutgeheissenDie Baudirektion des Kantons Zürich hat ihre Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung bei der Lärmsanierung vernachlässigt, indem sie Emissionsbegrenzungen an der Quelle (z. B. Geschwindigkeitsreduktion, lärmarmer Belag) nicht hinreichend prüfte. Eine Rückweisung zur Nachbesserung ist erforderlich.AppGer BS VD.2017.143 · 30.01.2018AbgewiesenVerkehrspolizeiliche Anordnungen, die im Zusammenhang mit einer Baustellenverkehrsführung zu erhöhten Lärmimmissionen in einem Quartier führen, begründen keinen Anspruch auf sofortige vorsorgliche Massnahmen (Tempo 30), wenn keine hinreichende Dringlichkeit vorliegt; der betroffene Anwohner ist auf das ordentliche Verfahren zur…BGer 1A.159/2005 · 20.02.2006AbgewiesenBei fehlenden Immissionsgrenzwerten für Glockengeläut ist eine Einzelfallabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung und dem öffentlichen Interesse an der Tradition vorzunehmen; dabei sind die lokalen Gegebenheiten und die Verhältnismässigkeit massgebend.BGer 1A.187/2004 · 21.04.2005Teilweise gutgeheissenBei der Interessenabwägung zwischen Lärmschutz und Landesverteidigung sind Sanierungserleichterungen für Schiessanlagen nur zulässig, wenn technisch und betrieblich mögliche sowie wirtschaftlich tragbare Massnahmen ausgeschöpft sind und überwiegende öffentliche Interessen (Landesverteidigung) dies rechtfertigen. Ein…BGer 1A.232/2000 · 29.03.2001AbgewiesenDie Interessenabwägung fällt zugunsten der Gartenwirtschaft aus, da die weitere Einschränkung der Betriebszeiten unverhältnismässig wäre: Der Nutzen für den Beschwerdeführer (geringfügige Lärmreduktion) steht in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Einbussen für die Betreiberin, zumal die Nachtruhe bei geschlossenen Fenstern…BGer BGE 117 IB 20 · 04.02.1991AbgewiesenÜberwiegende Interessen der Gesamtverteidigung rechtfertigen Sanierungserleichterungen für Schiessanlagen nur soweit, als sie für bundesunterstützte Schiessanlässe notwendig sind. Die Interessenabwägung muss im Rahmen einer gesamthaften Beurteilung im Baubewilligungsverfahren erfolgen.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.