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Art. 13 GSchV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE III Nr. 0007/2022 · 27.01.2021AbgewiesenSanierungsmassnahmen für einen Laufhof in der Landwirtschaftszone sind gemäss Art. 15 GSchG erforderlich, wenn tierische Abgänge nicht umweltverträglich abgeleitet werden. Der Pächter als Inhaber der Anlage ist zur Vornahme der Massnahmen verpflichtet.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.